Schon gewusst? Ab Januar 2025 ist Amalgam verboten

Schon gewusst? Ab Januar 2025 ist Amalgam verboten

Aktuelles: Schon gewusst? Ab Januar 2025 ist Amalgam verboten

Ab 1. Januar 2025 Anspruch auf Zahnfüllungen ohne Zuzahlung. Copyright: Kurklinikverzeichnis.de

Etwa jeder dritte Deutsche hat sie und die meisten von ihnen möchten sie entfernen lassen: die Amalgamfüllung. Sie wird seit über 100 Jahren als Füllungsmaterial in der Zahnmedizin verwendet und wird zu 100 Prozent von der Krankenkasse bezahlt. Doch Amalgam enthält zu 50 Prozent Quecksilber, ein kostengünstiges aber hochgiftiges Schwermetall. Ein Grund, warum immer mehr Menschen Bedenken über mögliche gesundheitliche Risiken äußern. Besonders beim Einsetzen und Entfernen dieser Füllungen können Quecksilberdämpfe freigesetzt werden.

Seit 2018 gilt bereits ein Verbot für werdende Mütter, stillende Frauen, Kinder unter 15 Jahren und Menschen, die eine Nierenerkrankung haben. Nun wird ab dem 1. Januar 2025 die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union (EU) weitgehend für alle Patienten verboten. Wer nun denkt, dass dieses allgemeine Verbot von Amalgam aufgrund der direkten gesundheitlichen Wirkung auf den Menschen beschlossen wurde, irrt. So ist das Beschluss vielmehr Teil der globalen Bemühungen, die Quecksilberbelastung der Umwelt zu minimieren. Da sich das hochgiftige Schwermetall in der Natur anreichert und insbesondere Wasserorganismen gefährdet. Klar, Umweltschutz ist wichtig, aber makaber ist die Begründung trotzdem.

Allerdings sieht das Verbot Ausnahmen vor. Sollte der Zahnarzt der Meinung sein, dass Amalgam aufgrund spezifischer, medizinischer Erfordernisse notwendig ist, kann es auch künftig eingesetzt werden. Aber zum Glück liegt die endgültige Entscheidung ja beim Patienten selbst und nicht beim Arzt.

Längst gibt es andere Materialien, die gesundheitlich unbedenklicher sind. So gibt es zahnfarbene Komposit-Füllungen, welche besonders für kleinere bis mittelgroße Füllungen geeignet sind. Eine hochwertige und langlebige Option sind Keramik-Inlays, die sich farblich nahezu unsichtbar in den Zahn integrieren lassen. Auch wenn diese nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Patienten müssen die Kosten selber tragen.

Doch keine Sorge: Wer gesetzlich versichert ist, hat auch nach dem 1. Januar 2025 Anspruch auf Zahnfüllungen ohne Zuzahlung.