Präventionsreisen - Vorbeugen ist besser als Heilen
Präventionsreisen - Vorbeugen ist besser als Heilen
Datum
12.04.2010
Präventionsreisen - Vorbeugen ist besser als Heilen
Bei Präventionsreisen steht die Erholung und Vorbeugung im Vordergrund. Hier wird sich ganz intensiv um die Vermeidung von sogenannten Zivilisationskrankheiten gekümmert. Durch Vorträge und Therapien z. B. für gesunde Ernährung, gezielte Entspannung und richtige Bewegung wird man wieder auf eine gesunde Lebensweise aufmerksam gemacht. Und das angenehme dabei ist, das viele Krankenkassen die Präventionsreisen je nach Länge des Aufenthaltes mit bis 150,00 Euro fördern. Fragen Sie einfach den zuständigen Berater Ihrer Krankenkasse.
Präventionsreisen: Welche Voraussetzung sind für eine Förderung nötig?
Man muss nicht krank sein, um von seiner Krankenkasse eine Förderung zu erhalten. Bei den Präventionsreisen geht es um die Vermeidung von möglichen Erkrankung zum Beispiel durch zu wenig oder falsche Bewegung, falsche Ernährung, Stress und Hektik. Durch gezielte Anregung wie z. B. bei einer Ernährungsberatung oder durch ein Entspannungstherapie wie z. B. autogenes Training oder der progressiven Muskelentspannung erfährt man einfache Möglichkeiten sein Gesundheit eigenverantwortlich zu fördern. Das kostet nicht viel. Nur meist die Überwindung. Und das ist nicht immer so einfach.
Was ist der Unterschied zwischen Präventionsreisen und Kuren?
Bei Präventionsreisen geht es um eine gezielte gesundheitliche Vorsorge. Eine Behandlung bereits bestehender Erkrankungen oder Beschwerden werden hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Kuren sind meist Erkrankung oder Beschwerden vorhanden und werden hier auch gezielt behandelt.
Präventionsreisen: Welche gesetzliche Standards müssen erfüllt sein?
Das Angebot muß den gesetzlichen vorgeschriebenen Standard entsprechen, um die Förderung für eine Präventionsreise zu erlangen. Grundlage hierbei ist § 20 SGB V. So dürfen die Seminare der Gesundheitsprogramme nur durch ausgebildete Fachkräfte geleitet werden. Jeder Therapeut oder jeder Kursleiter muß umfassende Qualifikationsnachweise erbringen. Außerdem muß das Kursprogramm mindestens einen Themenbereich wie Bewegung, Ernährung, Entspannung, Stressbewältigung oder Suchtvorbeugung enthalten.
Zu den geförderten Kursprogrammen gehören u.a. die Bewegungstherapie wie z. B. Nordic Walking, Entspannungstherapien wie z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung nach Jacobsen oder Yoga u.v.m.. Nach Kursende muß der Teilnehmer mindestens 80 Prozent des Kursprogramms absolviert haben, um in den Genuss der Förderung durch die Krankenkasse zu kommen.
Bei Kuren24.com, Deutschlands größter Auswahl an Präventionsreisen, erfüllen selbstverständlich alle angebotenen Programme die gesetzlichen Zulassungskriterien.
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User: Susi