ambulante und stationäre Kuren - Vorbeugung und Heilung
ambulante und stationäre Kuren - Vorbeugung und Heilung
Datum
16.05.2010
Ambulante und stationäre Kuren – Vorbeugung und Heilung
Bei Kuren unterscheidet man 2 Arten. Einmal die Kur als Rehabilitationsmaßnahme z.B. nach einer Krankheit, Operation oder Unfall und zum zweiten die ambulante Vorsorgekuren, früher auch offene Badekur genannt, als vorbeugende Maßnahme zur Krankheitsvermeidung oder Linderung.
Ambulante oder stationäre Rehabilitation
Ambulante Rehabilitationkuren
Sollte bei Ihrer Erkrankung die Behandlung durch Ihren Arzt allein nicht ausreichen um gesund zu werden, dann werden die Kosten für eine ambulante Rehabilitation für bis zu 20 Tage übernommen. Manche Krankenkassen zahlen auch einen längeren Kuraufenthalt. Vom Patienten wird lediglich der Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag getragen.
Stationäre Rehabilitationkuren
Stellt Ihr Arzt eine so komplexe Krankheit fest, dass eine ambulante Rehabilitation nicht ausreicht, so tragen viele Krankenkassen auch die Kosten für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur. Dies bedarf aber der vorherigen Beratungen zwischen der Krankenkasse und dem medizinischen Dienst. Die Kosten für die medizinisch notwendige Reha werden dann in Höhe der Vertragssätze und bis zu einem Aufenthalt von 3 Wochen übernommen. Im Ausnahmefall werden auch längere Kuren von den Kassen bezahlt.
Bei ambulanten Vorsorgekuren werden von den Krankenkassen in der Regel 13,00 Euro pro Tag für Übernachtung bezuschusst. Bei chronisch kranke Kinder bis fünf Jahre manchmal sogar bis 21,00 Euro. Der Kuraufenthalt beträgt meist 2 bis 3 Wochen.
Zudem werden auch die Kosten für die vom Kurarzt verordneten medizinischen Anwendungen abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Eigenbeteiligung bezahlt. Die Leistungen Ihres Kurarztes oder Badearztes werden nach den Vertragssätzen in voller Höhe übernommen.
User: Karl-Heinz R. aus Dortmund